Hier war wohl eher die Sendedauer ausschlaggebend als die Altersfreigabe. Wenn man eine eher langweilige oder ruhigere Szene rausschneidet kann es wohl nicht um den Jugendschutz gehen. Man war wohl eher der Meinung die Szene interessiert eh keinen und man hat somit mehr Sendezeit für Werbung zur verfügung.
Wenn möglich empfehle ich immer beides Aufzuzeichnen und hinterher am Schnittprogramm zu entscheiden was die bessere Fassung ist.
Mir ist es sogar schonmal vorgekommen bei einem eigentlich nicht Jugendfreien Film dass die 8:15 Uhr Fasssung um einige Minuten an härteren Szenen gekürzt war die dann in der Nachtwiederholung zwar enthalten waren aber dafür fast doppelt soviele Szenen an ruhigen Passagen rausgehauen wurden.
Da bleibt einem nix anderes als die eigene Schnittfassung aus beidem zu basteln
Ich schau im übrigen Filme und Serien die im TV ausgestrahlt wurden fast nur noch als Aufzeichnung an. Das meiste was ich schau wird eh noch geschnitten und Konserviert. Die Werbungi st inzwischen schier unerträglich geworden. Manche Sender schaffen es die eigentliche Laufzeit durch Werbung fast zu verdoppeln...