Original von IvoMoeller
Abwarten.
Die Frage ist, ob eine Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist. Zur Not gibts immer noch den BGH, auf den dann in letzter Instanz zu hoffen wäre.
EU-Richtlinie hin oder her, wenn sie als verfassungsfeindlich eingestuft werden sollte, dann wäre sie nicht umsetzbar in Deutschland. Aber da finden sich bestimmt wieder irgendwelche faulen Kompromisse, so traurig es ist.
Also erst mal... ich bin ja selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ob sie nun mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht weiß ich nicht. Aber das war auch gar nicht die Frage.
Meine Anmerkung bezog sich lediglich darauf, dass die Umsetzung weder durch besagtes Urteil noch durch irgendwelche potentiellen Klagen behindert wird. Denn das Urteil beruht ja auf einer Bestimmung im Teledienstedatenschutz-Gesetz (genauer gesagt auf § 6 Abs. 1 TDDSG), welches eine Speicherung für Nutzungsdaten im entsprechenden Fall halt nicht vorsieht. So hatte es schon das Amtsgericht Darmstadt entschieden und in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt kam ebenfalls dieses Urteil heraus.
Der von dir so oft genannte Bundesgerichtshof (BGH) kam nun tatsächlich ins Spiel, allerdings haben die sich in der Revision gar nicht mit dem Fall an sich beschäftigt um ggf. Verfahrensmängel festzustellen, sondern die haben die Revision aus formalen Gründen abgelehnt - der Streitwert war nicht hoch genug als dass eine Revision überhaupt statthaft ist. Damit wurde das Urteil des Landgerichtes Darmstadt rechtskräftig (das Urteil des Amtsgerichtes wurde durch das Urteil der Berufungsinstanz nichtig).
In der Tat ist der Bundesgerichtshof wie man sieht also tatsächlich letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ich würde aber mal behaupten wollen, dass der BGH als Revisionsinstanz weniger mit der Frage beschäftigt ist, ob ein Gesetz per se verfassungswidrig ist bzw. ein darauf bauendes Urteil jemanden in seinen verfassungsmäßigen Rechten beschränkt. Entscheidend hierfür ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das die Vorratsdatenspeicherung irgendwann hier mal landen wird halte ich allerdings auch für eher wahrscheinlich.
Für unseren Fall allerdings entscheidender Punkt hierbei ist, dass die EU-Richtlinie erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden muss (zumindest vom Bundestag beschlossen), denn vorher kann man dagegen weder vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seiner letzten Instanz BGH oder auch dem BVerfG klagen... wogegen auch, da ein entsprechendes Gesetz ja noch gar nicht existiert. Und damit wäre mein einfaches "ja" aus der vorherigen Antwort wohl aufrecht zu erhalten!
Original von IvoMoeller
Wichtig ist auch, dass wir diese ominöse EU-Verfassung weiterhin strikt ablehnen, (...)
Hm... man mag ja zur EU-Verfassung stehen wie man will, aber eines ihrer Kennzeichen war ja doch, dass das EU-Parlament weitergehende Kompetenzen und Mitspracherechte erhält. Da das EU-Parlament wohl das Organ der Europäischen Union ist, welches der Vorratsdatenspeicherung noch am kritischsten gegenüberstand und steht will ich es zumindest mal offen lassen, in wie weit sich eine schon in Kraft getretene EU-Verfassung auf den Prozess der Entstehung dieser Richtlinie ausgewirkt hätte!
Original von IvoMoeller
(...) wobei das Merkel auch schon damals dazu meinte, dass man es dann eben so lange versuchen werde, bis sich das Volk nicht mehr dagegen sträubt und die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmen (klingt irgendwie pervers, oder? Wenn etwas abgelehnt wird, bohrt man solange nach, bis sich derjenige geschlagen gibt und einwilligt, obwohl er eigentlich dagegen ist).
Das ist in der Tat sicherlich eine etwas eigenartige Auffassung, allerdings lässt sie unerwähnt, dass in Deutschland die Ratifizierung der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat durchgeführt wurde, und zwar mit großer Mehrheit (Bundestag: ja 569, nein 23, Enthaltung 2; Bundesrat: ja 66, Enthaltung 3). Ob nun in der Bevölkerung wirklich eine Mehrheit für die EU-Verfassung ist lass ich mal dahin gestellt, denn es spielt schlussendlich keine Rolle, da das Grundgesetz dafür "lediglich" eine 2/3-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch im Bundesrat vorsieht.
Da nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wurde z.B. vom Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde hat der Bundespräsident die Unterzeichnung so lange ausgesetzt, bis ein entsprechendes Urteil ergangen ist.
Die Frage, in wie weit das alles überhaupt noch relevant ist, liegt vielmehr daran, dass in anderen Staaten (Frankreich und Niederlande) die Ratifizierung (dort mit einem Referendum durchgeführt) scheiterte. Und ich schätze, auf diese Gegebenheit bezieht sich die von dir wiedergegebene Aussage von Frau Merkel. Wenn man das ganze mal nicht ganz so negativ darstellt ist das eigentlich auch nur der logische Schluss, will man irgendwann eine EU-Verfassung (gleich wie sie aussehen mag oder ob es noch die gleiche ist wie die, um die es jetzt geht) ratifiziert bekommen, sprich man muss es wieder versuchen. Man könnte es aber auch so ausdrücken, dass man versucht, die aktuell vorherrschenden Mehrheiten gegen eine EU-Verfassung durch Überzeugungsarbeit in eine Mehrheit für eine EU-Verfassung zu verändern.
Dies allerdings ist dann wiederum doch ein ganz legitimer und demokratischer Weg, denn die EU-Verfassung ist bestimmt nicht das erste Gesetz, dass zu bestimmten Zeiten keine Mehrheit hatte, diese später aber dann doch fand oder was später nicht mehr die Zustimmung findet welches es früher (bei seiner Annahme) einmal hatte. Aber wechselnde Mehrheiten sind in einer demokratischen Gesellschaft ja nun beileibe nichts ungewöhnliches und sollten die Regierungen in Frankreich und den Niederlanden z.B. die EU-Verfassung noch einmal zur Abstimmung stellen, sollte in beiden Ländern gerade eine große Mehrheit für die EU-Verfassung sein, dann wäre das in meinen Augen auch nichts verwerfliches sondern man würde dann ja sogar eher dem Wunsch der Mehrheit folgen.
Das mag jetzt geschönt und positiv getrimmt klingen, aber ist meiner Meinung nach einfach nur die Kehrseite dessen, wie man eine an sich erst mal wertfreie Aussage halt in der Fassung so wie du sie wiedergibst möglichst negativ dargestellt hat. Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen.
Original von IvoMoeller
Wir entwickeln uns halt immer mehr zu einem faschistoiden und alleskontrollierenden Überwachungsstaat, diese Entwicklung nimmt momentan kein absehbares Ende. Ob wir wohl irgendwann alle mit nem Mikrochip unterm Arm enden werden?
Unsere Generationen vermutlich nicht mehr, aber die Kommenden...
Diese Tendenz, wenn auch vielleicht nicht ganz so drastisch ausgedrückt wie du es vorziehst, sehe ich allerdings auch. Ich möchte zwar die These, dass ein Mehr an Schutz und Sicherheit auch ein Mehr an Überwachung bedarf nicht verneinen, allerdings sollte man dabei immer im Auge haben, ob man nicht gerade die Freiheiten, die man angeblich schützen und sichern will, durch die getroffenen Maßnahmen einschränkt bzw. aushöhlt. Dann kann man nämlich mit Recht die Frage stellen, was man eigentlich noch beschützen will bzw. ob Schutz und Überwachung nicht zu einem Selbstzweck verkommen.