EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
Ein nierderländischer Leseclub, der "gebrauchte" E-Books weitervermittelt,
benötigt für seine Dienste die Erlaubnis der Urheber.
Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne
weiteres als "gebrauchte" Exemplare übers Internet weiterverkauft werden. Nach
EU-Recht handele es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die
Erlaubnis der Urheber bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag
(Rechtssache C-263/18).
https://www.heise.de/newsticker/meldung/…en-4620018.html