Gerichtsurteil: E-Mail-Dienst Posteo muss für Strafverfolger IP-Adressen speichern
Das Unternehmen erfasst die Adressen jedoch gar nicht. Sein System ist technisch so gestaltet, dass es
ohne die IP-Adressen seiner Kunden auskommt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Posteo indes in der
Pflicht, IP-Adressen auf Anordnung eines Gerichts zu erfassen und an Ermittler zu übermitteln.
https://www.zdnet.de/88352977/gerichtsur…ssen-speichern/