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Hüter des Lichts
Dr. Hasenbein
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Dr. Hasenbein
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Zitat
Sehr geehrte(r) Prometheus,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 23.12.2013 23:41:40
IP-Adresse: **11.215.***Prometheus (meine IP war das auf den ersten Blick eh nicht...aber sicher ist sicher)
Produktname: Dream Trip (Filmchen sagt mir nix )
Benutzerkennung: 387370703360 (die Benutzerkennung sagt mir nichts)
Stream Seite: Redtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 78,45 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 1955,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 439,32 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 37,82 Euro
Schadensersatz: 78,45 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro
Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Urmann und Collegen
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Herrscher über Raum, Zeit und Materie
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Dr. Hasenbein
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Dr. Hasenbein
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Am schlimmsten find ich aber das die Provider einfach so ohne Prüfung der Sachlage einfach zichtausende Adressen rausrücken...
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Am schlimmsten find ich aber das die Provider einfach so ohne Prüfung der Sachlage einfach zichtausende Adressen rausrücken...
Sie waren (was die "legalen" Abmahnungen betrifft) dazu gezwungen, da sich die Anwaltskanzlei eine richterliche Verfügung geholt hatte. Da war der betreffende Richter wohl einfach zu sehr hinterm Mond und kannte den Unterschied zwischen Tauschbörsen und Streamingportalen nicht, denn der Antrag der Anwaltskanzlei nannte (bewusst falsch) Tauschbörsen als corpus delicti.
Moderator
Wie sind die den drauf ?Ich habe erst diese Woche die Polizei angerufen und die sind ganz anders drauf als diese komischen Internet-Betrüger!
Torwächter
Überlieferer der Zeit
Wie sind die den drauf ?Ich habe erst diese Woche die Polizei angerufen und die sind ganz anders drauf als diese komischen Internet-Betrüger!
Gehen die wenigstens so vor wie sich es ein unbescholtener Bürger wünscht...